Als erstes Land der Welt schickt sich die Schweiz an, ein Recht auf Banknoten und Münzen in die Verfassung zu schreiben. Noch gibt es Hürden zu überwinden.
Ein Kommentar von Hansjörg Stützle.
Demokratie wäre aus Sicht der Mächtigen eine gute Sache, wären da nicht die lästigen Bürger, die manchmal ihren eigenen Willen haben. Aus diesem Grund ist die Geschichte der Demokratien zugleich die Geschichte der Versuche, die Demokratie auszuhöhlen. Wähler dürfen entweder nur zwischen Vertretern ein und derselben Gesinnungsgemeinschaft wählen, oder man fragt sie bei wichtigen Entscheidungen gar nicht erst nach ihrer Meinung. Auf diesem Weg könnte in den meisten Ländern die Bargeldabschaffung mühelos durchgesetzt werden, vielleicht auch indem Händler ihre Kunden vor vollendete Tatsachen stellen und ihnen ohne elektronische Zahlungsmittel kein Stück Brot mehr herausgeben. Eine wirkliche Chance, um die Phalanx der Bargeldfeinde aufzubrechen, wäre direkte Demokratie. Aber wo gibt es die? In der Schweiz versuchen Bürger jetzt, die in ihrem Land gegebene einzigartige Chance zu nutzen und eine Existenzgarantie für nicht elektronische, nicht überwachte Zahlungsmittel durchzusetzen.
Am 15. Februar 2023 wurde ein historischer Schritt für den Erhalt des Bargelds getan: Die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) hat in der Hauptstadt Bern der Bundeskanzlei 136.767 gültige beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ übergeben. Damit wurden die geforderten 100.000 Unterschriften, die für die Zulassung zur Volksabstimmung notwendig sind, weit überschritten. Das Schweizer Volk hat es nun selbst in der Hand, als erster Staat weltweit das Bargeld in der Verfassung zu verankern und ihm gesetzlichen Schutz zu geben.
Welche Leistung es bedeutet, 136.767 gültige Unterschriften zu sammeln und beglaubigen zu lassen, wird einem erst dann richtig bewusst, wenn man diese Summe auf die Einwohnerzahl Deutschlands umrechnet. In Deutschland würde das 1,3 Millionen Unterschriften entsprechen — wohlgemerkt, beglaubigte Unterschriften!
Bis es letztendlich zur Volksabstimmung kommt, wird es jedoch noch lange dauern. Denn der Schweizer Bundesrat macht von der Möglichkeit Gebrauch, einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten. Somit wird es mindestens zwei Jahre dauern, bis die Volksabstimmung tatsächlich stattfindet. Die Bargeldinitiative ist so gestaltet, dass es dem Bargeld einen Grundschutz gibt. Dort heißt es beispielsweise:
„Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.“
Diese Formulierung wird allerdings nicht ausreichen, um das Bargeld langfristig zu schützen. Es ist jedoch ein wichtiges Fundament, auf dem man aufbauen kann. Wegen der kurzen und einfachen Formulierung gibt es wenig Angriffsfläche und somit hohe Chancen auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Die Chancen auf Erfolg sind hoch.
Aufbauend auf dieser Volksinitiative hat die FBS am 21. März 2023 eine zweite Bargeldinitiative eingereicht. Die Bargeldinitiative II trägt den Namen „Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können (Ich zahle bar)“. Die neue Volksinitiative hat es in sich. Sie wird der Lobby der Anti-Bargeld-Interessengruppen gar nicht schmecken. Denn diese Initiative packt das Übel der Bargeldabschaffung an der Wurzel an. Sie nimmt die Wirtschaft, den Gesetzgeber, aber auch die Finanzindustrie in die Pflicht. So muss Bargeld überall angenommen werden, darf nicht schlechter behandelt oder in der Höhe beschränkt werden, durch Gesetze und Steuerrecht benachteiligt oder der Geldfluss elektronisch verfolgt werden.
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