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Ein Paradies für Spitzel | Von Annette Groth

11 min • 5 mars 2024

EU und deutsche Regierung betreiben systematisch eine Politik der Einschüchterung Andersdenkender und schaffen ein Klima der Denunziation.


Ein Kommentar von Annette Groth.


Haben Sie schon einmal eine „schädliche Information“ verbreitet? Bestimmt, denn es kommt bei der Definition dieses Begriffs ja ganz darauf an, wem Sie vermeintlich schaden. Wenn Ihre Informationen im Widerspruch zu mächtigen Menschen und Organisationen stehen, könnten Ihre Aussagen im Einklang mit dem seit kurzem gültigen „Digital Services Act“ im öffentlichen Raum gelöscht werden. Es ist hierzu nicht nötig, dass Sie eine Straftat begangen haben. Die Tyrannei kommt derzeit auf leisen Sohlen daher und schleicht sich mithilfe harmlos oder gar sympathisch klingender Tarnbegriffe ein. Wer möchte zum Beispiel nicht gern die Demokratie schützen? Nancy Faesers sogenanntes „Demokratiefördergesetz“ legt jedoch die Axt an eine Wurzel der Demokratie: die Meinungsfreiheit. Und wer hätte etwas dagegen, dass Menschen geschützt werden, die wertvolle Hinweise an die Sicherheitsbehörden weitergeben? Dieses Unterfangen ist seit Mitte 2023 unter dem Namen „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft. Aber was, wenn Sie und ich wegen eines Akts der „Desinformation“ zum Gegenstand eines solchen „Hinweises“ werden? Die Autorin zeigt auf, welche ganz praktischen Folgen die neuen Regularien unserer in letzter Zeit hyperaktiven Regierung haben könnten.


Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während der Coronazeit beobachten (1).


Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.


„Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt an eine externe Meldestelle gemeldet und somit nach außen getragen wird“,


heißt es aus dem Justiz-Ministerium, das dieses Gesetz aus der Taufe gehoben hat.


Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes mehr als 100 Hinweise eingegangen. Wie eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage mitteilte, hat die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Meldestelle von Anfang Juli bis zum 12. September 2023 insgesamt 113 Meldungen erhalten. Die meisten davon gingen den Angaben zufolge über ein Online-Formular ein (2)...


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Dieser Beitrag erschien zuerst am 02. März 2024 bei manova.news


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Bildquelle: Lightspring / shutterstock

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