Das Verbot mehrerer für den 1. August angemeldeter regierungskritischer Großdemonstrationen in Berlin, die Bestätigung dieses Verbots durch Gerichte sowie der Umgang der Polizei mit den dennoch auf die Straße gehenden Demonstranten zeigen, dass sich das Land innerhalb eines Jahres stärker verändert hat, als dessen Verwalter es wahrhaben wollen. Eine Positionsbestimmung.
Ein Kommentar von Paul Schreyer.
Vor einem Jahr erschien an dieser Stelle ein Kommentar mit dem Titel „Gedanken zum 1. August 2020 in Berlin“, in dem ich schrieb:
„Die Versammlung am Samstag war die vielleicht größte regierungskritische Demonstration in Deutschland seit dem 4. November 1989. Die Entscheidung der Regierung, sie auflösen zu lassen, und die anschließende Ohnmacht der staatlichen Organe, diese Auflösung auch vollziehen zu können, weisen den Weg in politisches Neuland. (…) Der 1. August 2020 hat eine Tür für politische Möglichkeiten aufgestoßen.“
Der 1. August 2021 hat nun gezeigt: Diese Tür ist zu. Wer es noch wagt zu demonstrieren, der begegnet Polizisten in Kampfmontur, die Störer einfach umrennen und mit Tritten und Schlägen traktieren. Mitten in Deutschland. Die Regierung, die vor einem Jahr – bei der zweiten Großdemonstration vom 29. August 2020 – noch von den Gerichten mehrerer Instanzen blamiert worden war (die das polizeiliche Demonstrationsverbot damals wieder aufgehoben hatten), hat inzwischen dazugelernt und sich diesmal, so muss man vermuten, im Vorfeld mit den Gerichten abgestimmt. Anders ist die einhellige Bestätigung des Verbots der Demonstrationen durch Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht kaum zu erklären, da Veranstalter, Art und Umstände der Demonstrationen vom August 2020 und August 2021 nahezu identisch sind.
Während die Gerichte das Verbot 2020 mit der Begründung aufhoben, es gebe ein angemessenes Hygienekonzept der Veranstalter, spielte dieses Argument in diesem Jahr keine Rolle mehr. Die Richter begründeten ihren gegenteiligen, regierungsfreundlichen Beschluss vielmehr damit, dass Versammlungen von Maßnahmen-Kritikern „sich deutschlandweit dadurch auszeichnen“ würden, dass die Teilnehmer „öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen verstoßen“, wie Abstandsgebot und Maskenpflicht. Die Gerichte folgten damit der Argumentation der Berliner Polizei.
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