Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung können unter einen rechtlichen Betreuer gestellt werden, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht regeln können. Von Dorothea Brummerloh (SWR 2021) | Manuskript und mehr zur Sendung: http://swr.li/betreuung | Bei Fragen und Anregungen schreibt uns:
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