Ärzte und auch unheilbar Kranke haben gegen das Gesetz zur Sterbehilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Umstritten war der Strafrechtsparagraf 217, er verbietet die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung", sollte also Sterbehilfe als Geschäftsmodell verhindern. Dieser Paragraf 217 wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Prof. Gian Domenico Borasio, Palliativmediziner an der Universität in Lausanne, erklärt, warum er mit dem Urteil zufrieden ist.