Herpes zoster: Empfehlungen der STIKO vs. Schutzimpfungsrichtlinie
Die STIKO ist eine Bundesbehörde, die wissenschaftlich fundierte Aussagen liefert, aus kompetenzrechtlichen Gründen aber nur eine Empfehlung abgeben kann. Gleichzeitig sieht das Sozialgesetzbuch V vor, dass der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungsrichtlinie festlegt, welche Impfungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen durchgeführt werden sollen.
Das bedeutet: Mit Übernahme der STIKO-Empfehlungen in die Schutzimpfungsrichtlinie sind diese verbindlich und Ärztinnen und Ärzte müssen darauf hinwirken, dass ihre Patienten den Impfschutz entsprechend der STIKO-Empfehlungen erhalten. Lehnt ein Patient eine Impfung ab, sollte dies in jedem Fall dokumentiert werden.