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O-Ton Allgemeinmedizin: Podcast für die Arztpraxis

Herpes zoster-Impfung – hier geht’s ums Recht

15 min • 2 november 2023
Herpes zoster: Empfehlungen der STIKO vs. Schutzimpfungsrichtlinie Die STIKO ist eine Bundesbehörde, die wissenschaftlich fundierte Aussagen liefert, aus kompetenzrechtlichen Gründen aber nur eine Empfehlung abgeben kann. Gleichzeitig sieht das Sozialgesetzbuch V vor, dass der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungsrichtlinie festlegt, welche Impfungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen durchgeführt werden sollen. Das bedeutet: Mit Übernahme der STIKO-Empfehlungen in die Schutzimpfungsrichtlinie sind diese verbindlich und Ärztinnen und Ärzte müssen darauf hinwirken, dass ihre Patienten den Impfschutz entsprechend der STIKO-Empfehlungen erhalten. Lehnt ein Patient eine Impfung ab, sollte dies in jedem Fall dokumentiert werden.
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