Bis zu seiner grundlegenden Reform tagt der EGMR nur gelegentlich - am 3.11.1998 nimmt er als Ständiger Gerichtshof für Menschenrechte seine Arbeit auf.
Die Idee zu einer durchsetzungsstarken Instanz für Menschenrechte ist kurz nach dem 2. Weltkrieg entstanden, in der Gründungsphase des Europarats. Ein Gerichtshof für Menschenrechte für ganz Europa soll eine Gewaltherrschaft und Diktatur wie unter den Nationalsozialisten künftig verhindern. 1959 nimmt der Gerichtshof in Straßburg seine Arbeit auf.
In den Anfangsjahren trifft sich der Europäische Gerichtshof nur sporadisch, eine Kommission prüft zunächst die vorgebrachten Anliegen, bevor diese den Richtern vorgelegt werden. Doch allmählich etabliert sich die Institution. Länder, die in den Europarat neu aufgenommen werden wollen, müssen die Menschenrechtskonvention unterzeichnen.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs steigt die Mitgliederzahl auf 47 Mitglieder. Deren rund 800 Millionen Bürger und Bürgerinnen können sich seit Inkrafttreten der Reform am 3. November 1998 direkt an das Gericht wenden. Seither arbeiten die von den Mitgliedsländern abgesandten Richter hauptberuflich für den Gerichtshof – und kommen mit der Arbeit kaum nach.
Verurteilt wird beispielsweise Russland für die Erstürmung der von tschetschenischen Terroristen besetzten Schule 2004, weil die verwendeten Kriegswaffen mehr Opfer unter den Kindern gefordert hätten. Selbst verurteilte Verbrecher wie Magnus Gäfgen können sich an Straßburg wenden: Das Gericht kritisierte die Verhörmethoden der deutschen Polizei gegen den Entführer des Bankierssohns Jakob.
In diesem Zeitzeichen erzählt Susanne Rabsahl: