Als am 22.3.1974 der Bundestag das Volljährigkeitsalter von 21 auf 18 Jahre senkt, werden in der BRD aus rund 2,5 Millionen Jugendlichen junge Erwachsene.
Endlich können sie ihre Ausgehzeiten oder auch die Haarfarbe selber bestimmen: 1974 werden 2,5 Millionen Jugendliche mit einem Schlag zu Erwachsenen. Mit Absenkung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre können sie nun selber entscheiden, was sie einkaufen - oder auch selber Verträge unterschreiben.
Damals ist die Jugend in Deutschland noch - anders als heute - in der Mehrheit. Die Herabsenkung auch des Wahlalters auf 18 bedeutet plötzlich 2,5 Millionen neue Wählerinnen und Wähler in der BRD. In der damaligen DDR ist das Wahlalter bereits seit den 1950er Jahren auf 18 herabgesetzt.
Doch mit dem neuen Volljährigkeitsalter bleiben die alten Abhängigkeiten bestehen. Viele junge Erwachsene befinden sich mit 18 Jahren noch in der Ausbildung und wohnen weiterhin zu Hause.
Und auch heute bleibt die alte Frage: Was ist der richtige Weg, um junge Menschen in die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft einzubeziehen? Dabei wird heute eine Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre diskutiert. Bei einigen Kommunal- und Landtagswahlen gilt sie bereits, ebenso bei der Europawahl. Zu allen Zeiten gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, wann ein Mensch reif ist zu wählen oder sich wählen zu lassen.
In diesem Zeitzeichen erzählt Anja Arp: