Wenn ein Mörder für den Tod eines anderen Menschen büßt, wer büßt für den Mord an ganzen Volksgruppen? Die Frage bewegt Raphael Lemkin bis zu seinem Tod am 28.8.1959.
In Berlin steht 1921 ein Armenier vor Gericht, der einen Türken auf offener Straße erschossen haben soll. Das Opfer war einer der Organisatoren des Völkermords an den Armeniern ein paar Jahre zuvor durch das Osmanische Reich. Durch den Prozess erfährt eine breite Öffentlichkeit von den mehr als 1,5 Millionen Armeniern, die durch Zwangsräumungen und Todesmärsche ums Leben kamen.
Und der Prozess zeigt eine Lücke im internationalen Gesetz auf, die den Jurastudenten Raphael Lemkin im seinerzeit polnischen Lemberg nicht mehr loslässt: "Die Ermordung eines Individuums ist ein Verbrechen. Ist es dagegen kein Verbrechen, mehr als eine Million Menschen zu töten?"
Raphael Lemkin reist in den 1930er Jahren mit Vorschlägen für ein internationales Gesetz zum Schutz von Minderheiten zu mehreren europäischen Konferenzen: Endlich sollen Volksgruppen vor der Vernichtung durch die eigene Regierung geschützt werden. Vergeblich. Lemkin selbst muss als polnischer Jude vor den Nationalsozialisten fliehen und rettet sich in die USA. Im Gepäck hat er Dokumente, die Hitlers systematische Vernichtung der Juden juristisch beweisen sollen.
Raphael Lemkins Hartnäckigkeit zahlt sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg aus: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen nimmt 1948 einstimmig ein Gesetz zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord an. Raphael Lemkin geht als Vater der Völkermord-Konvention in die Geschichte ein.
In diesem Zeitzeichen erzählt Almut Finck: